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Schwanger auf Reisen – das sollten Sie beachten

Die letzte Reise als Paar zu zweit findet häufig statt, wenn die Partnerin schon schwanger ist. Daran ist nichts auszusetzen, allerdings sind beim Reisen in der Schwangerschaft einige Punkte besonders zu beachten. Vor allem Flugreisen wollen wohl bedacht werden, in verschiedenen Phasen der Schwangerschaft sollte ganz darauf verzichtet werden.

 

Wie gut eine schwangere Frau das Reisen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft verkraftet, hängt vom Allgemeinbefinden in der Schwangerschaft ab. Gereist werden kann bis kurz vor der Geburt, wenn Reiseziel und Reisemittel an den „Zustand“ der Schwangeren angepasst ist.

Die beste Reisezeit in der Schwangerschaft

Wenn Sie mit Ihrer schwangeren Partnerin verreisen wollen, dann liegt die beste Reisezeit zwischen dem fünften und siebten Monat. Die Beschwerden wie Übelkeit oder Erbrechen, die oft in den ersten Monaten der Schwangerschaft auftreten, sind dann in der Regel abgeklungen und der Großteil der Schwangeren fühlt sich pudelwohl. Der Bauch selbst ist noch nicht so schwer zu tragen. Im ersten Drittel der Schwangerschaft und in den letzten acht Wochen sollten Sie auf anstrengende Reisen, insbesondere Flugreisen verzichten. Zu Beginn der Schwangerschaft ist der Embryo noch nicht stabil eingerichtet, in den letzten acht Wochen ist durch den dicken Bauch die Beweglichkeit eingeschränkt. Und schließlich kann es immer passieren, dass sich das Baby entschließt, einige Tage oder Wochen vor dem Entbindungstermin auf die Welt zu kommen.

Die besten Ferienziele

In der Schwangerschaft arbeitet der Körper der Frau auf Hochtouren und ist sehr mit sich selbst beschäftigt. Deshalb sollten sowohl Reiseziel auch als Art der Reise moderat ausfallen. Reisen in tropische Klimagebiete, Survivaltraining oder Rundreisen sind nicht ideal. Allzu exotische Länder sollten Sie schon aufgrund der Infektionsgefahren und der mangelnden Gesundheitsvorsorge vermeiden. Bedenken Sie auch, dass Impfungen der Schwangeren nicht möglich sind. In Europa kann auch eine schwangere Frau jederzeit Urlaub machen. Südliche Ziele im Hochsommer sind – je nach Zustand und Befinden – nicht ideal. Temperaturen von maximal 28 bis 30 Grad sind dagegen für Schwangere und Baby gut verträglich. Vorsicht ist bei Bergreisen geboten: Ab einer Höhe von 1.800 Metern nimmt der Luftdruck ab, das führt leicht zu Sauerstoffnot.

Mit Auto oder Bahn unterwegs

Fahrradreisen sollten Schwangere vermeiden, gegen die üblichen Verkehrsmittel wie Auto oder Bahn gibt es keine Vorbehalte, wohl aber einige Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Bei Autofahrten sollten Sie genügend Zeit für den Reiseweg einplanen. Schwangere müssen häufiger auf die Toilette, je nach Zustand ist längeres Sitzen schon recht beschwerlich und kann die Blutzirkulation in der Beckengegend einschränken. Nur keine Hektik heißt hier die Devise. Vielleicht planen Sie auf dem Weg zum Urlaubsziel einfach eine Übernachtung auf halber Strecke mit ein. Für das Anschnallen gilt: Der Beckengurt sollte immer unterhalb des Babybauchs liegen, der Schultergurt darf nicht zu fest auf die Brust drücken.
  • Reisen mit der Bahn empfinden schwangere Frauen häufig als recht angenehm, da die Bewegungsfreiheit groß ist. Das Gepäck trägt natürlich der werdende Papa. Achten Sie darauf, dass genug Zeit zum Umsteigen eingeplant wird und bevorzugen Sie IC und ICE. Regionalbahnen können auf längeren Strecken recht unbequem werden.

Reisen mit dem Flugzeug

Bei Flugreisen kommt es darauf an, den Organismus zu schonen. Damit der Flug möglichst komfortabel und risikoarm abläuft, sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:

  • Eine Flugreise in der Schwangerschaft sollte nicht länger als vier Stunden dauern. Der Grund hierfür ist die Gefahr einer Thrombose. Bereits bei der Buchung sollten Sie angeben, dass Ihre Partnerin schwanger ist. Weiterhin sollten Sie Sitzplätze in der ersten Reihe oder am Gang reservieren. Dort ist die Beinfreiheit größer.
  • Die Fluggesellschaften verlangen eine ärztliche Bescheinigung, die die Unbedenklichkeit der Reise für die schwangere Frau bestätigt. Wann der Nachweis erforderlich ist, hängt von der Fluggesellschaft ab. Ab der 36. Woche herrscht so gut wie immer Reiseverbot für Schwangere, selbst ein ärztliches Attest macht dann keinen Unterschied mehr.
  • Im Flugzeug sollte Ihre Partnerin möglichst bequeme Kleidung tragen und häufiger aufstehen und einige Schritte gehen. Frauen mit schwachem Bindegewebe und Krampfadernneigung sollten vorsorglich Stützstrümpfe tragen.

Unterlagen und Absicherung

Bei Reisen in der Schwangerschaft sollte der Mutterpass wie auch die Versicherungskarte immer mit im Gepäck sein. Empfehlenswert ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung zur möglichst vollständigen Absicherung. Bei einer Flugreise oder einer Pauschalreise sollte immer eine Reiserücktrittsversicherung mit abgeschlossen werden. Am Urlaubsort sollten Sie als erstes die Adresse eines Frauenarztes und Krankenhauses ermitteln. Diese Maßnahme leistet im Notfall gute Dienste.